Die rechtliche Betreuung ist ein deutsches Rechtsinstitut, durch das Volljährige, die wegen psychischer Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderungen ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können und daher Unterstützung, Hilfe und Schutz erhalten, wobei ein für sie vom Amtsgericht bestellter (gesetzlicher) Betreuer unter gerichtlicher Aufsicht die Vertretungsmacht nach außen erhält, im Innenverhältnis aber zur Beachtung der Wünsche des Betreuten verpflichtet ist. Zum 1. Januar 2023 erfolgte eine Neuregelung des Betreuungsrechts in den §§ 1814 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)
Raiffeisenstraße 14 97295 Waldbrunn
Fabian Rokoschewski - Rechtliche Betreuung -
Von uns gemacht: www.Schneider-Stefan.de 0162 973 7592 0261 2016 184 198 Telefon Fax mail@rbfr.de
Willkommen auf meiner Homepage Als rechtlicher Betreuer stehe ich Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen oder Erkrankungen als gerichtlich bestellter Vertreter beratend und unterstützend zur Seite. Durch Unfall, Erkrankung oder aufgrund des hohen Alters kann man in eine Lebenslage gelangen, in welcher man sich eine neutrale Unterstützung wünscht, die einem wieder Sicherheit gibt. Oft erfolgt die Anregung einer Betreuung durch Dritte. Dies können Freunde, Bekannte, Ärzte oder Personen aus dem Familienkreis sein. Diese Anregung muss beim zuständigen Amtsgericht am Wohnort/Aufenthaltsort der zu betreuenden Person erfolgen. (Ein Formular zur Anregung finden Sie seitlich) Gerne können Sie mich bei der Anregung als Betreuer vorschlagen. Eine Entscheidung trifft das Gericht in Kooperation mit der zuständigen Betreuungsstelle. Im Rahmen meiner Sprechzeiten stehe ich Ihnen zur Beantwortung Ihrer Fragen und Wünsche zur Verfügung. Außerhalb dieser Zeiten kümmere ich mich ausschließlich um meine Klienten. Sie können mir gerne eine Mail schreiben und ich kümmere mich zeitnah darum. Ihr Fabian Rokoschewski Rechtlicher Betreuer
Hier finden Sie weitere Informationen
Mediensammlung - Ein Klick genügt…
Bundesverband derBerufsbetreuer Allgemeine Informationen rund ums Thema Betreuung Formular - Anregung einer Betreuung §§ 1814 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)
Sie haben Fragen? Ich biete Ihnen die passende Antwort.
Unsere Büro- und  Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag 9.00 - 15.00 Uhr  Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
Die rechtliche Betreuung ist ein deutsches Rechtsinstitut, durch das Volljährige, die wegen psychischer Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderungen ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können und daher Unterstützung, Hilfe und Schutz erhalten, wobei ein für sie vom Amtsgericht bestellter (gesetzlicher) Betreuer unter gerichtlicher Aufsicht die Vertretungsmacht nach außen erhält, im Innenverhältnis aber zur Beachtung der Wünsche des Betreuten verpflichtet ist. Zum 1. Januar 2023 erfolgte eine Neuregelung des Betreuungsrechts in den §§ 1814 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)
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